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Einleitung GEG



 

Im GEG (Gebäudeenergiegesetz) sind einheitliche Regeln für die Energieeffizienz in Gebäuden festgelegt. Es enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.

 

Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß zu reduzieren und erneuerbare Energien zu nutzen. Als bindende Rechtsvorschrift in Deutschland werden im GEG einheitliche Standards für Heizungsanlagen in Neubauten und bestehenden Gebäuden festgelegt.

 

Weiterhin werden die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden und nachhaltige, klimafreundliche Heizlösungen durch das GEG gefördert. So sollen Umweltschädigungen auf dem Gebäudesektor minimiert werden. 

 

 

 

 

 

>> Beschreibung zum GEG ( Gebäude-Energie-Gesetz )

 

>> Informationsseite der Bundesregierung

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